Helmut Böhner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Helmut Böhner hat sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei allen Themen rund um das Arbeitsverhältnis.
Er unterstützt Sie bei personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungen und vertritt Sie sowohl bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht als auch bei Verhandlungen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und Abfindungen. Fragen zu Abmahnungen und Lohnansprüchen, Urlaub und Urlaubsabgeltung gehören ebenso zu seinem Bearbeitungsspektrum wie Fragen zur Elternzeit, zu befristeten Arbeitsverträgen und Teilzeitarbeit. Helmut Böhner berät Sie bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben wie dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder dem Mindestlohngesetz. Er vertritt Sie auch bei sensiblen Themen wie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen von Menschen mit Behinderung und der Formulierung von Arbeitszeugnissen. Um seine Mandanten dabei stets auf dem aktuellen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung beraten zu können, nimmt Helmut Böhner regelmäßig an Fachseminaren und Fortbildungen für Fachanwälte für Arbeitsrecht teil.

Helmut Böhner

Ein weiterer Tätigkeitsbereich von Helmut Böhner ist das allgemeine Zivilrecht. Er vertritt seine Mandanten bei Streitigkeiten aus dem Kaufrecht oder Werkvertragsrecht sowohl bei einer außergerichtlichen Streitbeilegung als auch bei Klagen vor dem Amtsgericht, dem Landgericht und dem Oberlandesgericht. Er unterstützt seine Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf ErfüllungWandlungMinderung und Ansprüchen wegen Nichterfüllung ebenso wie bei der Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gegen säumige Schuldner. 

Helmut Böhner verfügt außerdem über eine langjährige Erfahrung im Bereich des Straßenverkehrsrechts. Er berät und vertritt Sie bei allen zivilrechtlichen Fragen, die sich zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall oder einer Körperverletzung ergeben, er macht für Sie Ihre Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Schädiger und seiner Versicherung geltend. Bei Strafverfahren oder Bußgeldverfahren zum Beispiel wegen GeschwindigkeitsübertretungenAlkohol am SteuerRotlicht- oder Vorfahrtsverstößen steht er Ihnen kompetent zur Seite. Bei einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis begleitet er Sie bei allen behördlichen und gerichtlichen Verfahrens abschnitten.

Weiterer Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt von Helmut Böhner sind das Miet- und Pachtrecht bei Wohnungsmietverhältnissen und gewerblichen Mietverhältnissen von Gewerbeimmobilien. Er ist auch hier gleichermaßen für Vermieter, Mieter und Pächter tätig. Er vertritt Sie vor Gericht und außergerichtlich bei Kündigungen oder einer ZwangsräumungMieterhöhungMietminderung aufgrund von Mängeln oder Nebenkostenabrechnungen. Er berät schon bei der Abfassung des Mietvertrages, um bereits bei der Vertragsgestaltung potentielle Probleme präventiv zu verhindern. Er ist auch im Wohnungseigentumsrecht Ihr kompetenter Partner.

Helmut Böhner

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
  • Rechtsanwalt für Miet- und Pachtrecht
  • Rechtsanwalt für Zivilrecht
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