Steuerberater Martin Groß

Sie hadern mit dem Thema Steuern? - Steuerberater Martin Groß weiß Rat

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung des Vorjahres endet am 31. Juli des Folgejahres. Wer dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, sollte jetzt unbedingt handeln. Wenn Sie die Frist zur Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung verpassen, droht Ihnen ein Verspätungszuschlag, der mindestens 25 Euro für jeden Monat der Versäumnis beträgt. Eine rechtzeitige Abgabe verhindert dieses Ärgernis.

Die Steuerberatung unterstützt Sie aber nicht nur bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.

Steuerberater Martin Groß steht Ihnen mit dem folgenden Leistungsangebot zu Diensten

Im Rahmen der Buchhaltung erstellt er die Voranmeldung für die Umsatzsteuer und gewährleistet eine pünktliche Abgabe. Er bespricht mit seinen Mandanten die betriebswirtschaftliche Auswertung und weist ihn auf vermeidbare Kostenfaktoren hin. Mandanten können auch auf seinen Rat vertrauen, wenn es um die Voraussetzungen des Reverse-Charge-Verfahrens geht, oder ein Existenzgründer von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchte.

Steuerberater Martin Groß

Die Lohnbuchhaltung gehört ebenfalls zu dem Leistungsspektrum von Herrn Groß. Seine Steuerberatung setzt sich nicht nur dafür ein, dass das Gehalt am Monatsende auf dem Konto Ihrer Mitarbeiter ist. Er übernimmt die An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse und fühlt sich für die komplette Kommunikation verantwortlich.

Im Rahmen einer Unternehmensgründung müssen viele Dinge bedacht werden. Welche Fördermaßnahmen können in Anspruch genommen werden? Welche Rechtsform soll das Unternehmen haben? Muss eine Bilanz oder eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden? Welche steuerlichen Aspekte sollten darüber hinaus bedacht werden? Zu all diesen Punkten weiß der fachkundige Berater Rat.

Ebenso wie die Betreuung von Unternehmern sein Metier ist, setzt der Steuerberater Martin Groß sich auch für die Mandanten ein, die eine Steuererklärung für die Einkommenssteuer abgeben müssen. Er weiß die Antwort, auf die Frage, ob ein Vermieter die Aufwendungen für die Renovierung der vermieteten Wohnung als Werbungskosten ansetzen kann oder nicht oder in welchen Fällen Hauseigentümer von dem Baukindergeld profitieren.

In Angelegenheiten, die die Erbschaftssteuer betreffen kann Steuerberater Martin Groß ebenso mit sachkundiger Unterstützung aufwarten, wie bei Fragen zur Schenkungssteuer. Er erstellt die entsprechenden Steuererklärungen und kann auch darüber Auskunft geben, was der Erbe bei der Ermittlung der zu zahlenden Erbschaftssteuer als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen kann.

Darüber hinaus steht Herr Groß für alle weiteren Fragen zu dem Thema Steuern gerne zu Verfügung.

Steuerberater Martin Groß

  • Buchhaltung (Gewerbliche Mandanten)
  • Steuerliche Beratung (Gewerbliche Mandanten)
  • Betriebswirtschaftliche Beratung (Gewerbliche Mandanten)
  • Steuerliche Beratung (Private Mandanten)
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